Ratgeber
E-Zigaretten: Fragen und Antworten zum Rauchverbot
E-Zigarette: Wo ist Dampfen erlaubt und wo nicht?
INHALTSVERZEICHNIS
E-Zigaretten und Rauchverbot – ein Thema, das viele beschäftigt. Unser Ratgeber vermittelt die wichtigsten Fakten, Fragen und Antworten. E-Zigaretten sind groß im kommen, der Konsum von normalen Zigaretten geht zurück – die Fragen der Nutzer allerdings bleiben. Viele Raucher steigen auf elektronische Zigaretten um, da sie der Meinung sind, diese seien gesünder und Dampf stinke im Gegensatz zu Zigarettenqualm nicht.
Neueinsteiger wiederum finden an den zahlreichen Geschmacksnoten Gefallen und werden vom Nichtraucher zum Dampfer konvertiert. Dampfen wie Rauchen stellt den Nutzer in der Öffentlichkeit vor einige Fragen, bei denen es zumeist darum geht, was erlaubt ist und was halt nicht.
Dürfen E-Zigaretten in der Kneipe genutzt werden?
Eine oft gestellte Frage, die nicht eindeutig beantwortet werden kann. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 4A775/14) fällt das Dampfen einer elektronischen Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Somit ist die Verwendung von E-Zigaretten in Gaststätten vom Gesetzgeber erlaubt.
Der Betreiber des Restaurants, der Kneipe oder Bar muss dem allerdings zustimmen. Er hat das Hausrecht und sollte der dem Konsum von EZigaretten eine Absage erteilen, müssen sich Gäste daran zwingend halten. Zudem sollten auch Gäste in der unmittelbaren Nähe gefragt werden, ob sie sich von dem Dampf gestört vielen. Bestätigen diese das, sollte ebenfalls auf den Konsum verzichtet werden.
Ist Dampfen auf Bahnhöfen oder in der Bahn erlaubt?
Die Hausordnung der Deutschen Bahn untersagt ausdrücklich die Benutzung von elektronischen Zigaretten außerhalb der regulären Raucherbereiche in den Bahnhöfen. Das generelle Rauchverbot in den Zügen gilt explizit auch für EZigaretten. Damit werden herkömmliche Tabakprodukte und neue elektronische Zigaretten von der Deutschen Bahn gleichbehandelt.
Das Dampfverbot gilt zudem in der Regel auch im öffentlichen Personennahverkehr und bei einem Großteil der privaten Bahn- und Busunternehmen in Deutschland. Sollte das Verbot nicht deutlich ausgewiesen sein, empfiehlt es sich, beim Personal nachzufragen. Unerlaubtes Rauchen kann zu empfindlichen Strafen und allerlei Peinlichkeiten führen.
E-Zigaretten auf Flughäfen oder im Flugzeug?
Die Regelungen für Flughäfen und Flugzeuge gleichen denen von der Deutschen Bahn. Raucher und Dampfer müssen entweder in der Nähe des Eingangsbereichs in der Raucherzone qualmen oder aber die dafür vorgesehenen Raucherbereiche aufsuchen. Da E-Zigaretten zumeist einen starken Akku beinhalten, ist der Transport im aufzugebenen Gepäck streng untersagt.
EZigaretten dürfen daher nur im Handgepäck oder direkt an der eigenen Person mit in ein Flugzeug genommen werden. Liquids fallen unter die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten. Passagiere dürfen daher nicht mehr als 100 Milliliter mitnehmen. Liquids gehören außerdem in verschließbare Plastikbeutel.
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