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Uber: Bundestag einigt sich auf Reform für Fahrdienste
Uber, Moia und Co. können ihre Dienste künftig rechtssicher in Deutschland anbieten.
Uber, Moia und Co. können ihre Dienste künftig rechtssicher anbieten. Der Bundestag hat nach jahrelangen Debatten einen gesetzlichen Rahmen für digitale Fahrdienste und Sammeltaxis beschlossen. Mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen hat der Bundestag erstmals einen expliziten Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote geschaffen. Anbieter wie Moia, BerlKönig oder CleverShuttle sowie auch Vermittler von Fahrdiensten wie Uber oder Free Now waren bislang nur mit Ausnahmeregelungen in einigen Städten unterwegs.
Mit dem überarbeiteten Personenbeförderungsgesetz sollen sie nun laut einem Bericht von Tagesschau mehr Freiheiten bekommen und ihre Dienste regulär anbieten dürfen. Dabei soll es nach dem Willen der Bundesregierung zu keinen Wettbewerbsnachteile für Taxis oder den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte im Bundestag, das Gesetz sei ein „Durchbruch“ und habe nach schwieriger Debatte nun „wirklich breite Zustimmung“. Es bevorteile weder Fahrdienstvermittler noch Taxidienste, sondern schaffe einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, wo jeder Platz hat“. Damit sind die Pooling-Dienste bald offiziell erlaubt.
Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben. Auch Verkehrsbetriebe sollen solche Dienste anbieten können, die es bisher als Pilotprojekte gab und die nur über eine befristete Experimentierklausel im Gesetz erlaubt waren. Das könnte die Lage gerade für Menschen im ländlichen Raum verbessern. Man brauche mehr als Schulbusse, die nur morgens und nachmittags voll sind, sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU).
Laut Bundesverkehrsministerium zählen zu den neuen Eingriffsmöglichkeiten unter anderem „die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts aber auch Sozialstandards wie Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und Pausen“. Damit klassische Taxi-Firmen sowie öffentlich finanzierte Busse oder Bahnen geschützt werden, sollen die Kommunen vor Ort eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten bekommen. Das kündigte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol an. Sie können demnach zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen, um den Markt zu steuern und Preisdumping zu verhindern.
Die Reform sei dringend nötig, sagte Bartol. Sie ermögliche einen Innovationsschub und verhindere ein Lohndumping. Allerdings gab es auch Kritik. Die Linke beklagte etwa, dass Arbeitsplätze nicht ausreichend geschützt würden. Sie stimmte ebenso wie FDP und AfD gegen das Gesetz. „Durch eine Fülle neuer Vorschriften und Beschränkungen“ werde fairer Wettbewerb im Verkehr verhindert, kritisierte der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst.
Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“ zwischen neuen Fahrdienst-Vermittlern wie Uber und der Taxibranche. Monatelang hatte diese gegen die Verkehrsreform protestiert, weil sie um ihre Existenz fürchtet. In einigen amerikanischen Metropolen wurden klassische Taxis mittlerweile durch neue Fahrdienste verdrängt.
Als Kompromiss bleibt es für deren Wagen bei der umstrittenen „Rückkehrpflicht“. Die Fahrer können per App oder Telefon gerufen werden, müssen aber leer zu ihren Ausgangspunkten zurückfahren. Auf dem Weg zum Betriebssitz dürfen – anders als bei Taxis – keine Passagiere spontan von der Straße mitgenommen werden. Allerdings sollen großflächige Kommunen weitere Abstellorte zulassen können, sodass Leerfahrten verhindert werden. „Der große Verlierer sind die Verbraucher“, betonte FDP-Politiker Herbst. Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Auch Dirk Spaniel (AfD) forderte, die Rückkehrpflicht ersatzlos zu streichen, „damit preistreibende und umweltbelastende Leerfahrten der Vergangenheit angehören“.
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