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Neue Regeln für Online-Glücksspiel und Wettbewerbe in der Schweiz
Seit 2019 gelten für Wettbewerbe und Online-Gewinnspiele in der Schweiz neue Regeln.
Online-Glücksspiel: Seit Beginn des Jahres 2019 gelten für Wettbewerbe und Gewinnspiele in der Schweiz neue Regeln. Die Grundlage davon bildet das neue Bundesgesetz über Geldspiele, kurz BGS. Das Lotteriegesetz, welches bisher galt, wird von diesem abgelöst.
Im Zuge der Gewinnspiele werden unter den Teilnehmern Preise verlost oder sie haben die Möglichkeit, ihre Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und dadurch Preise zu gewinnen. Derartige Verlosungen und Lotterien – auch im Internet – sind generell von den Regelungen des Geldspielgesetz betroffen, wenn für die Teilnahme vorausgesetzt wird, ein Rechtsgeschäft abzuschließen oder einen geldwerten Einsatz zu leisten. Für derartige Wettbewerbe und Gewinnspiele ist eine Bewilligung notwendig.
Die Bewilligung umgehen
Eine derartige Bewilligung zu erhalten, geht mit einem großen Aufwand einher. In einigen Fällen wird sie dennoch nicht ausgestellt. Daher ist es bei der Durchführung eines Wettbewerbs empfehlenswert, das Geldspielgesetz zu umgehen. So wird auch das Risiko vermieden, Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Franken auferlegt zu bekommen.
Welche Möglichkeiten es gibt, damit ein Wettbewerb oder ein Gewinnspiel nicht von den Regelungen des Geldspielgesetz betroffen und so keine Bewilligung nötig ist, wird im Folgenden dargestellt.
Kein Rechtsgeschäft oder geldwerter Einsatz
Das Geldspielgesetz gilt nicht bei Wettbewerben oder Gewinnspielen, die kein Geldspiel involvieren. Somit ist für diese keine Bewilligung notwendig. Die Teilnahme darf dafür kein Rechtsgeschäft oder einen geldwerten Einsatz umfassen. Werden an einige Follower einer Seite auf Social Media beispielswiese Preise verlost, würde keine Bewilligung notwendig sein.
Keine geldwerte Gewinnmöglichkeit oder Geldgewinn
Der einfachste Weg, um die Bewilligung zu umgehen, besteht darin, auf einen geldwerten Vorteil oder einen Geldgewinn für die Teilnehmer zu verzichten. Beantworten Teilnehmer auf einer Webseite beispielsweise eine gewisse Anzahl an Fragen richtig, so könnte einfach eine Person als Gewinner ausgelost und anschließend präsentiert werden.
Mediengewinnspiele mit Gratis-Teilnahme
Werden Gewinnspiele zur Verkaufsförderung oder kurzfristige Kundenbindung von Medienunternehmen durchgeführt, an denen die Teilnehmer sich kostenlos beteiligen können, ist ebenfalls keine Bewilligung notwendig. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Gefahr eines exzessiven Geldspiels ausgeschlossen werden kann.
Zu den Medienunternehmen zählen beispielsweise Zeitungen, das Radio oder das Fernsehen. Wichtig ist dabei, dass die Teilnahme beziehungsweise der Zugang zum Gewinnspiel stets kostenfrei möglich ist. Die Kommunikation, dass die Teilnahme gratis möglich ist, muss klar und präzise gestaltet werden.
So ist es beispielsweise möglich, dass eine Zeitung neue Abonnenten generieren möchte, indem sie eine traumhafte Reise verlost. Es muss dabei ein Hinweis seitens der Zeitung erfolgen, dass am Gewinnspiel ebenfalls teilgenommen werden kann, wenn kein Abonnement abgeschlossen wird.
Ausschließliche Gewinnspielteilnahme
Eine Bewilligung für Wettbewerbe oder Gewinnspiele ist in der Schweiz auch dann nicht von Nöten, wenn im Sinne der Verkaufsförderung ein Gewinnspiel angesetzt wird, welches mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zu den marktüblichen Preisen verbunden wird. Auch hierbei muss die Gefahr eines exzessiven Geldspiels ausgeschlossen sein.
Ein Beispiel dafür wäre, wenn Käufer im Supermarkt automatisch an einem Gewinnspiel teilnehmen, wenn sie eine spezielle Schokolade kaufen. Sie können in diesem Gewinnspiel einen Gutschein über eine Jahresmitgliedschaft im Fitnessstudio gewinnen. Der Preis der Schokolade darf dabei nicht höher als üblich ausfallen.
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