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München droht Airbnb mit massivem Zwangsgeld
München will Airbnb mit Zwangsgeldern die Zügel anlegen.
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Es kam so, wie es wohl kommen musste – Airbnb hat ein Problem in München. Im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verlangt die Stadt umfassende Informationen von Internetanbietern wie Airbnb und vergleichbaren Plattformen. Bereits im Jahr 2017 wurden mehr als 850.000 Euro Bußgeld verhängt.
Wer seine Wohnung als Ganzes und mehr als acht Wochen lang auf Online-Portalen zur Vermietung als Ferienwohnung anbietet, muss dazu umfangreich Auskunft geben. Kommen Internet-Anbieter von Wohnungen der Forderung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig, erklärte Sozialreferentin Dorothee Schiwy laut Zeit Online. Die Stadt will angesichts stark steigender Mieten und der Debatte um fehlenden Wohnraum derart den Online-Portalen Zügel anlegen.
München will Airbnb die Zügel anlegen
„Wir haben Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdungen nicht unterstützt werden, und dazu auch konkrete Vorschläge gemacht“, erklärte Schiwy. „Passiert ist nichts.“ Das will man nicht auf sich sitzen lassen, daher fordert Sozialreferat der Stadt die Daten nun per Bescheid ein.
„Wir haben deshalb insgesamt sechs Portale angeschrieben und aufgefordert, uns die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Airbnb ist allerdings mit großem Abstand der Marktführer auf diesem Gebiet“, sagte Schiwy. Es gibt offenbar gute Gründe für das robuste Vorgehen. Laut dem Sozialreferat verursacht der Nachweis für die Zweckentfremdung einer Wohnung mit hohen Kosten verbunden. Zudem mangele es an Transparenz bei den entsprechenden Einträgen in den Online-Portalen.
Inserate im Internet mit wenigen Angaben
Bei den Inseraten auf den Vermittlungsplattformen werde nur die ungefähre Lage der Wohnung angezeigt, die Anbieter geben außerdem entweder nur Vornamen und gar einen „Decknamen“ an. Auch sei auf der Plattform nicht nachvollziehbar, ob und wie oft eine Wohnung auch tatsächlich gebucht wurde. Das Sozialreferat erkennt in München eine wenig erfreuliche Entwicklung. Immer mehr Wohnungen für Feriengäste werden im Internet angeboten.
Daher wurde ein Sonderermittlungsteam ins Leben gerufen – und das erfolgreich. „2017 konnten dem Münchner Wohnungsmarkt wieder 298 Wohnungen zugeführt werden. Es wurden 92 Gerichtsverfahren erfolgreich abgeschlossen und Bußgeldbescheide in Höhe von 851.110 Euro erlassen.“ Dabei wurden in dem Jahr 21.000 Wohnungen untersucht.
Berlin geht gegen Zweckentfremdung vor
Die Stadt München fühlt sich dennoch vom Bundesland Bayern nicht ausreichend unterstützt. Die Stadt verlangt nach schärferen gesetzlichen Vorgaben, um Zweckentfremdungen besser bekämpfen zu können. Eine Registrierungspflicht für Wohnungen, die zur Beherbergung von Fremden angeboten werden, sowie eine Genehmigungspflicht für eine solche Nutzung könnte nach Ansicht der Münchener Abhilfe schaffen.
Die Landeshauptstadt steht mit dem Problem nicht allein da. Metropolen wie Berlin beklagen bereits seit Jahren die teilweise massive Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte. In Berlin gelten daher seit dem 1. Mai 2018 neue Regeln. Wer eine ganze Wohnung über Airbnb als Ferienwohnung vermieten will, muss sich vorher registrieren und braucht eine kostenpflichtige Genehmigung durch das Bezirksamt. Seit 1. August droht nun auch eine Strafe von bis zu 500.000 Euro, wenn man die Registrierung unterlässt.
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