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Google: Geheimer Vertrag sichert Facebook viele Vorteile
Google und Facebook sollen sich in den letzten Jahren gegenseitig Vorteile gewährt haben.
Google und Facebook sollen sich in den letzten Jahren auf Grundlage einer geheimen Abmachung gegenseitig Vorteile zugeschoben haben. Gerichtsdokumente sollen belegen, dass Google das weltweit größte soziale Netzwerk bei Werbeschaltungen bevorzugt behandelt hat. Facebook wiederum soll im Gegenzug darauf verzichtet haben, als direkter Konkurrent im Geschäft der digitalen Werbung aufzutreten.
Laut einem Bericht von t3n geht dies aus Gerichtsdokumenten hervor, Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die im Rahmen eines Verfahrens mehrerer US-Bundesstaaten gegen Google eingereicht wurden, und über die das Wall Street Journal und die New York Times übereinstimmend berichten.
Die Abmachung der beiden US-Unternehmen betrifft das sogenannte Open-Bidding-Angebot. Bei diesem können Anzeigenmarktplätze in Echtzeit darauf bieten, einen angebotenen Anzeigenplatz mit Werbung bestücken zu können. Google erhält dafür von den angeschlossenen Marktplätzen eine Gebühr.
Laut Angaben der New York Times soll Facebook einen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber anderen Anbietern sowie deutlich mehr Informationen erhalten haben. Die Vereinbarung soll eine Verpflichtung für Facebook beinhalten, bei mindestens 90 Prozent der Auktionen auf einen Anzeigenplatz zu bieten, wenn das soziale Netzwerk den Endnutzer identifizieren kann.
Facebook soll zudem vertraglich zugesagt haben, bis zu 500 Millionen US-Dollar jährlich über vier Jahre in Open-Bidding-Auktionen zu stecken. Im Gegenzug soll Facebook die Garantie erhalten haben, dass Google die Auktionen nicht zu eigenen Gunsten manipuliert. Die Vereinbarung zwischen den beiden Firmen soll eine Klausel enthalten, nach der Facebook eine bestimmte Anzahl an Auktionen automatisch gewinnt.
„Unbemerkt von anderen Marktteilnehmern haben die Parteien vereinbart, dass der Hammer bei einer bestimmten Anzahl von Auktionen zu Gunsten von Facebook fallen wird, unabhängig davon, wie hoch andere bieten mögen“, zitiert die New York Times aus dem von der Staatsanwaltschaft eingereichten Gerichtsdokument. Google widerspricht der Aussage und erklärt, dass auch Facebook immer der höchste Bieter sein müsse, um eine Auktion zu gewinnen.
Noch 2017 hatte Facebook angekündigt, mit einem eigenen Angebot in den Markt für Header-Bidding einzusteigen. Ende 2018 wurden diese Pläne dann offiziell eingestellt und das soziale Netzwerk schloss sich Googles Open-Bidding-Programm an. Dass der Deal kartellrechtliche Fragen aufwerfen könnte, scheint auch den beiden beteiligten Tech-Konzernen klar gewesen zu sein.
Laut Anklage soll das Wort „Kartell“ nicht weniger als 20 Mal in dem Vertrag der beiden Firmen genannt werden. Außerdem gebe es eine Klausel, nach der sich Google und Facebook gegenseitig unterstützen müssen, sollte eine der Firmen deswegen juristische Probleme bekommen. Google erklärt gegenüber dem Wall Street Journal, dass die Staatsanwaltschaft den Vertrag mit Facebook und auch andere Aspekte des Online-Werbegeschäfts falsch darstelle.
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