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Facebook muss 10.000 Euro Strafe zahlen
Facebook hebt Sperre nicht auf und muss dafür zahlen.
Facebook ignorierte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Daher wurde nun ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro verhängt. Gerichtlichen Anordnungen sollte man sich nicht widersetzen. Tut man es trotzdem, ist man selbst schuld. Das Landgericht Berlin musste in einem heiklen Fall entscheiden. Ein Facebook-Nutzer hatte sich in einem Post darüber erregt, dass ein Mann eine andere Nutzerin als „Nazischlampe“ bezeichnet hatte.
Als Folge wurde der Nutzer von dem Netzwerk für 30 Tage gesperrt. Das sah er nicht ein, klagte und bekam Recht. Das Landgericht forderte das US-Unternehmen als Konsequenz dazu auf, die Sperrung des Mannes aufzuheben. Darauf wurde nicht reagiert. Daraufhin verurteilten die Richter den US-Konzern zur Zahlung eines Ordnungsgeldes.
Facebook von Landgericht Berlin zu Ordnungsstrafe verdonnert
Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, der auch die Interesse des gesperrten Nutzers vertritt, erklärt, dass es das erste Mal sei, dass das Netzwerk in Deutschland zu einer solchen State verurteilt wurde. Facebook argumentiert, dass die einstweilige Verfügung „nicht wirksam zugestellt“ worden sei. Sie ging an die Adresse einer Berliner Kanzlei, die das US-Unternehmen in Deutschland vertritt.
Dies sei verkehrt gewesen, die Verfügung hätte an die Europa-Zentrale im irischen Dublin gesendet werden müssen. Nach dem im Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen in Deutschland aktive soziale Netzwerke jedoch einen Ansprechpartner für juristische Auseinandersetzungen benennen. Das sieht das Landgericht Berlin offenbar auch so. Eine Entscheidung, ob das US-Unternehmen das Ordnungsgeld bezahlt oder Rechtsmittel einlegen wird, ist laut eines Unternehmenssprechers noch nicht gefallen.
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