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Corona-Warn-App: Hilfe bei „Zertifikat läuft in Kürze ab“ Meldung
Zertifikat abgelaufen? Kein Problem, die Lösung ist zum Glück ganz einfach.
INHALTSVERZEICHNIS
Corona-Warn-App: Hilfe bei „Zertifikat läuft in Kürze ab“ Meldung. Zertifikat abgelaufen? Kein Problem, die Lösung ist zum Glück ganz einfach. Was bedeutet die Meldung „Zertifikat läuft in Kürze ab“ und wie sollten Nutzer der deutschen Corona-App reagieren? Die Mitteilung sorgt natürlich für Überraschung und Unsicherheit. Welche Folgen hat es, wenn das Corona-Zertifikat abgelaufen ist? Fragen, die erfreulicherweise leicht zu beantworten sind.
Die deutschen Corona-Apps „Corona-Warn-App“ und „CovPass-App“ werden beide vom Robert Koch-Institut als Publisher auf den Markt gebracht. Beide Apps haben ein technisches Ablaufdatum für Impfzertifikate. Das Datum kann verlängert werden, wobei allerdings beachtet werden sollte, dass es einen Unterschied zwischen technischem Ablaufdatum und dem Verfall von Impfschutz gibt.
Corona-Warn-App „Zertifikat läuft in Kürze ab“
Die Corona-Warn-App und die CovPass-App melden seit einigen Wochen verstärkt, dass das Zertifikat in Kürze ablaufen würde. Die entsprechende Meldung lautet „Zertifikat läuft in Kürze ab“. Das ist alles andere als ein Grund zur Panik. Die Apps können problemlos wieder aktiv geschaltet werden. Nutzer sollten allerdings explizit beachten, dass es wichtige Unterschiede zwischen dem technischen dem technischen Ablaufdatum, dem Verfall von Impfschutz und dem Genesenen-Status gibt.
Das hat einen guten Grund: Beide Corona-Apps arbeiten mit einem technischen Ablaufdatum für Corona-Zertifikate. Nach 365 Tagen sind die digitalen Impfzertifikate nicht mehr gültig und müssen verlängert werden. Dieses technische Ablaufdatum sei „aber unabhängig von der fachlichen Gültigkeit der Zertifikate aus medizinischer beziehungsweise epidemiologischer Sicht“, heißt es im offiziellen Blog der Corona-Warn-App.
Was bedeutet „Zertifikat läuft in Kürze ab“?
Was bedeutet dies für die vielen Anwender der deutschen Corona-App? Die Zertifikate sind in vielen Fällen gültig, aber eben nicht in der App, was mit Sicherheitsanforderungen begründet wird. Bei wem die letzte Impfung mehr als ein Jahr zurück liegt, kann per App dann seinen Impfstatus nicht mehr nachweisen, was insbesondere in der Urlaubszeit Probleme mit sich bringen kann. Die App informiert ihre Nutzer 28 Tage bevor das Zertifikat abläuft über die entsprechende Frist.
Die Nutzer haben dann 90 Tage Zeit, mit nur wenigen Klicks direkt in der App ein neues Zertifikat anzufordern. Dazu sollte unbedingt mindestens die Version 2.23 der Corona-Warn-App installiert sei. Ab der Version 2.24 ist es zudem möglich, alle Zertifikate als PDF-Dokument herunterzuladen und auszudrucken.
Woher bekommt man ein neues Zertifikat?
Allgemeine Hinweis: Mit Stand Juli 2022 gilt in Deutschland jeder als vollständig geimpft, der zwei Impfdosen erhalten hat oder zusätzlich zu einer Impfung eine Corona-Infektion nachweisen kann. Diese Regelung soll bis einschließlich 30. September 2022 gültig sein. Ab dem 1. Oktober 2022 ist dann eine zusätzliche Auffrischungsimpfung notwendig (oder zwei Impfungen plus durchstandene Corona-Infektion).
Für die Booster-Impfung gilt bislang, dass diese unbegrenzt gültig ist.Bedeutung kann das Impfzertifikat besonders bei der Urlaubsplanung gewinnen. Für einzelne EU-Länder gelten weiterhin Beschränkungen bei der Einreise. Wer bereits die Grundimmunisierung sowie einen Booster erhalten hat, kann sich entspannt zurücklehnen: Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist derzeit EU-weit unbefristet gültig.
Corona-Warn-App wichtig für Reisen ins Ausland
Anders sieht es bei Menschen aus, die noch keinen Booster erhalten haben. Nach Abschluss der Grundimmunisierung gilt das digitale Impfzertifikat bei Reisen EU-weit 270 Tage lang. Nach Ablauf dieser neun Monate erlischt der Impfschutz. Betroffene müssen sich dann um eine Auffrischungsimpfung kümmern, um weiterhin als geimpft zu gelten. Andernfalls sind sie verpflichtet, bei der Einreise einen negativen Test vorzulegen.
Darüber hinaus könnten sie bei der Ankunft aus besonders betroffenen Gebieten verpflichtet werden, sich in Quarantäne zu begeben. Nur für unter 18-Jährige ist das Zertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig. Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich rechtzeitig über die aktuell geltenden Regeln im Urlaubsland zu informieren. Geht es beispielsweise um den Zutritt zu Veranstaltungen, Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, kann jedes EU-Land nach eigenem Ermessen bestimmen, welcher Nachweis (zum Beispiel 2G oder 3G) nötig ist und wie lange dieser seine Gültigkeit behält.
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