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Apple: iOS 14.5 mit Funktion zur Warnung vor Tracking
Apple iOS 14.5 kommt mit einer Funktion zur Warnung vor heimlicher Verfolgung.

Apple geht den nächsten Schritt in Sachen Schutz seiner Nutzer. iOS 14.5 kommt mit einer Funktion zur Warnung vor heimlicher Verfolgung. Die Neuerung befindet sich in der dritten Betaversion von iOS 14.5. Entwickler Benjamin Mayo hat in dieser nach eigenen Angaben eine Funktion entdeckt, die Nutzer gegen Stalking absichern soll: iOS meldet unbekannte Tracker mit der „Wo ist?“-Funktion, wenn sich diese für eine lange Zeit in der Nähe befinden.
Tracker dienen in der Regel dazu, verlorene Gegenstände oder entlaufende Haustiere wiederzufinden. Dazu wird ein kleines Gerät an dem Objekt oder dem Tier befestigt und der Nutzer kann per Smartphone und App wann immer er will ermitteln, wo sich diese aktuell befinden.
Die „Wo ist“-App von Apple ist eine solche Anwendung und zeigt verknüpfte Geräte auf einer Karte an. Der iPhone-Hersteller soll sogar an einem hauseigenen Tracker arbeiten. Entsprechende Gerüchte zu den „AirTags“ halten sich seit Monaten. Offiziell angekündigt ist das Gerät noch nicht, Hinweise auf dieses finden sich allerdings bereits im Programm-Code, in einem Support-Video sowie in einer Anleitung.
Der US-Konzern hat sich zudem bereits die Namensrechte an dem Begriff „AirTags“ gesichert. Tracker bringen sinnvolle Funktionen mit, die den Alltag noch ein wenig komfortabler gestalten können. Die Geräte können aber auch zur Verfolgung von Personen missbraucht werden.
Eine Gefahr, die man in Cupertino erkannt hat und daher entschärfen will. Dazu wurde in iOS 14.5 eine neue Funktion mit der Bezeichnung „Item Safety Feature“ integriert. Sie soll einen fremden Tracker, der mit „Wo ist?“ kompatibel ist, bemerken. Dazu würde der zum Beispiel noch nicht auf dem Markt verfügbare AirTag zählen.
Wird ein Tracker entdeckt, sendet die Sicherheitsfunktion eine Benachrichtigung auf dem iPhone. Dadurch kann die Verfolgung unterbunden werden. Das „Item Safety Feature“ kann auch deaktiviert werden. Vor der Deaktivierung wird der Nutzer allerdings darauf hingewiesen, dass er dann nicht mehr vor einer möglichen Verfolgung geschützt werden kann.
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