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Apple und die Handtaschen
Apple schaut in Taschen von Mitarbeitern und will derart Diebstählen vorbeugen. Die Wartezeit gilt nicht als Arbeitszeit.
Apple durchsucht die Taschen von Mitarbeitern und will derart Diebstählen vorbeugen. Die Wartezeit für die Mitarbeiter gilt nicht als Arbeitszeit. Bezirksrichter William Alus wies damit eine Sammelklage von Angestellten von Apple Retail Stores mit der Begründung zurück, dass es ihnen ja freistehe, mit oder ohne Tasche zur Arbeit zu kommen. Apple als Arbeitgeber hätte ja auch ein generelles Taschenverbot vorschreiben können.
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