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Elon Musk: Rücktritt als Verwaltungsratschef
Ein Tweet und seine Folgen: Musk muss Rücktritt erklären.
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Ein Tweet mit Folgen. Tesla-Gründer Elon Musk muss seinen Posten als Verwaltungsratschef räumen und eine Strafe in Millionenhöhe bezahlen. Der streitbare Unternehmer bleibt jedoch Geschäftsführer der Firma. Musk legt derart einen Streit mit der US-Börsenaufsicht SEC über irreführende Nachrichten auf Twitter außergerichtlich bei, der ihm die Erlaubnis zum Führen eines börsennotierten Unternehmens hätte kosten können.
Der Vergleich beinhaltet eine Strafzahlung in Höhe von jeweils 20 Millionen US-Dollar für Musk und Tesla. Der Unternehmer räumte explizit kein Fehlverhalten ein.
Elon Musk muss als Verwaltungsratschef zurücktreten
Musk hatte im August 2018 per Tweets erklärt, dass er das Unternehmen von der Börse nehmen und dabei 420 US-Dollar pro Aktie zahlen wolle. Starke Kursausschläge waren die Folge. Der Handel mit dem Wertpapier wurde sogar kurz ausgesetzt. AppGamers berichtete in einem Artikel. Kurze Zeit später ruderte Musk dann zurück und erklärte, dass Tesla an der Börse bleibe.
Es stellte sich zudem heraus, dass er entgegen seiner Aussagen keine Finanzierungszusagen von Investoren erhalten hatte. Die SEC warf Musk in ihrer Klage folgerichtig vor, auf Twitter falsche und irreführende Angaben gemacht zu haben.
Tesla will Elon Musk besser unter Kontrolle bekommen
In der Klage erklärte die US-Börsenaufsicht, dass Musk absichtlich die Zahl 420 gewählt habe, weil diese im Drogenjargon für den Konsum von Marihuana stehe. Er habe vermutlich gedacht, dass seine Lebensgefährtin die Tweets lustig finden würde. Investoren konnte diesen Sinn für Humor allerdings nicht teilen und initiierten Sammelklagen wegen des Verdachts auf Kursmanipulation.
Das US-amerikanische Justizministerium hatte ebenfalls Ermittlungen eingeleitet. Die insgesamt 40 Millionen US-Dollar Strafe sollen an geschädigte Investoren ausgezahlt werden. Tesla hat angekündigt, Kontrolle und Prozesse einzuführen, um Musks Kommunikation unter Kontrolle zu bekommen.
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