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Verbraucherzentrale: Rabatte in Apps führen zu Klagen
Verbraucherschützer stören sich an Rabatten, die von LIDL und Penny exklusiv Nutzern der mobilen Apps angeboten werden.
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Verbraucherzentrale: Verbraucherschützer stören sich an Rabatten, die von LIDL und Penny exklusiv Nutzern der mobilen Apps angeboten werden. Die REWE App steht ebenfalls in der Kritik. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Discounter Lidl und Penny eingereicht. Die von der Landesregierung geförderte Institution wirft den beiden Unternehmen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.
Das erklärte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht bei der dortigen Verbraucherzentrale, im Gespräch mit dem IT-Portal Golem und bestätigte damit einen Bericht der Lebensmittel Zeitung zu den Fällen. Verbraucherzentrale haben demnach im Fall von Lidl Klage am Landgericht Heilbronn eingereicht, bei Penny wird am Landgericht Köln verhandelt. In beiden Verfahren haben die Verbraucherschützer Anträge auf Unterlassung gestellt.
Verbraucherzentrale reicht Klagen gegen LIDL und Penny ein
Die Vorwürfe haben zum Inhalt, dass die Einzelhändler in Prospekten mit Preisen werben sollen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Discounter bei manchen Produkten nur den Preis für die App-Nutzer angeben. Es wird kein Gesamtpreis genannt, der ohne App zu zahlen ist. Der Erwerb der Produkte sei allerdings nicht zwingend an die Verwendung der mobilen App gekoppelt, daher sehe das Gesetz nach Meinung der Verbraucherschützer vor, dass der Gesamtpreis anzugeben ist.
Dieser umfasst laut Gesetz die Umsatzsteuer sowie alle übrigen Preisbestandteile für eine Ware. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist der Gesamtpreis für Kunden wichtig, damit sie basierend darauf eine Kaufentscheidung treffen können. Abgesehen vom fehlenden Gesamtpreis wird auch kritisiert, dass bei manchen Angeboten der Grundpreis für den rabattierten Preis etwa pro Stück oder pro Kilogramm fehle, wozu der Handel gesetzlich verpflichtet sei.
REWE App könnte mit Bonusprogramm auch Probleme bekommen
Bernhardt erklärte, dass bei der Verbraucherzentrale derzeit viele Beschwerden von Verbrauchern über intransparente Preisangaben unter anderem bei Lidl und Penny eingehen würden. Penny erklärte der dpa, dass die Klageschrift noch nicht vorliege und sich das Unternehmen daher dazu nicht äußern könne. Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. Wann die Klagen verhandelt werden, ist noch nicht bekannt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereitet nach eigenen Angaben gerade eine Klage gegen den Discounter NETTO vor und auch gegen REWE werden derzeit juristische Schritte geprüft. Viele Lebensmittelhändler bieten seit Längerem Apps an und locken Kunden mit Preisnachlässen, wenn sie mit der App einkaufen. Im Gegenzug erhalten die Händler die Einkaufsstatistik der entsprechenden Kunden.
Quellenangabe: Golem
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