Ratgeber
eBay: Finanzamt Regeln für Privatverkäufer 2023
eBay und Co. müssen Verkäufe der Nutzer an Finanzamt übermitteln.
INHALTSVERZEICHNIS
eBay: Privatverkäufer müssen aufpassen – eBay und andere Verkaufsplattformen müssen seit Jahresbeginn 2023 die Verkäufe der Nutzer an das Finanzamt übermitteln. Was bedeutet die neuen eBay Regeln für private Verkäufer? Was genau sagt das neue Gesetz aus und wer ist betroffen? Droht Verkäufern eine Steuernachzahlung? Verkaufsportale eBay, eBay Kleinanzeigen, Mobile.de sowie Zimmer-Vermittler wie Airbnb erleben seit Jahren einen ungeheuren Boom.
Nutzer können Gebrauchtes zu Bargeld machen und damit ihre Haushaltskasse auffüllen. Mehr noch, der Verkauf und Kauf hat auch etwas Nachhaltiges an sich, da die entsprechenden Produkte nicht neu produziert werden müssen. Seit Anfang 2023 gilt allerdings ein neues Gesetz für Verkaufsplattformen aller Art. Was dieses besagt und worauf Verkäufer achten sollten, beschreibt der vorliegende Beitrag.
Finanzamt Regeln für Privatverkäufer 2023
Der Verkauf von Autos, Möbel, Hausrat, Kleidung und Unterhaltungselektronik erfreut sich seit Jahren einer stark steigenden Beliebtheit. Das dürfte sich fortsetzen, immerhin wird das Geld permanent knapper. Eine Entrümpelung der eigenen vier Wände, von Keller oder Garage, kann da dringend benötigtes Geld in die Haushaltskasse spülen.
Gewisse Grenzen beim Geld machen im Internet gab es allerdings schon seit Jahren: Nutzer, die mehr als 600 Euro Gewinn im Jahr gemacht haben, mussten dieses in der Einkommenssteuererklärung angeben. Gewinne bis 600 Euro waren steuerfrei, wurde die Schallmauer durchbrochen, musste der gesamte Gewinn versteuert werden. Hier galt die Anlage G – „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“. Bei Vielverkäufern konnte es geschehen, dass sie als gewerblicher Handel eingestuft wurden, damit wurden möglicherweise auch Umsatz- oder Gewerbesteuer fällig.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PTtTG)
Seit Anfang 2023 ist zu dem Thema ein neues Gesetz in Kraft getreten. Der Bundestag verabschiedete am 10. November 2022 eine neue Meldepflicht für Betreiber von Verkaufsplattformen im Internet, das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die besagt, dass auch private Verkäufe besteuert werden müssen. Betreiber von Verkaufsportalen im Internet müssen daher seit dem 1. Januar 2023 Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Das Gesetz gilt sowohl für professionelle Verkäufer als auch für Privatpersonen und explizit auch für Online-Portale wie Airbnb & Co. Das Bundeszentralamt leitet die Daten an die zuständige Länderfinanzbehörde, von wo aus sie automatisch an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden. Die Freigrenzen wurden angepasst: 30 Verkäufe im Jahr und maximal 2.000 Euro Einnahmen. Alles, was darüber liegt, muss von den Plattformbetreibern gemeldet werden.
Hilfreiche Informationen von Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat sich dem Thema angenommen und umfangreiche Informationen zu den neuen Steuerregeln veröffentlicht. Die Gesetzeslage scheint zwar auf den ersten Blick noch komplizierter geworden zu sein, im Grund genommen geht es aber nicht um die Erlöse, die Privatpersonen mit dem Verkauf ihrer gebrauchten Sachen im Internet erzielen. Werden allerdings immer wieder zahlreiche Artikel derselben Art oder Neuware verkauft, bringen die neuen Regeln durchaus massive Veränderungen mit sich.
Auch Verkäufe von Gegenständen, mit denen ein Gewinn gegenüber dem Einkaufspreis erzielt wird, sind kritisch. Spekulationsgeschäfte etwa mit Kunst, Münzen oder Antiquitäten sollen künftig ebenfalls besser kontrolliert werden. Grund zur Bank gibt es aber nicht: Die Plattformen müssen fortan die Verkäufe melden, wenn Privatnutzer mehr als 30 Artikel verkaufen oder der Erlös 2.000 Euro übersteigt, doch ob die Finanzämter jeden Kleinverkäufer in Zukunft genau unter die Lupe nehmen, ist anzuzweifeln. Auch wichtig: Eine Nachzahlung ist noch nicht fällig. Laut Stiftung Warentest sollten private Verkäufer folgendes beachten:
Steuerfreie Privatverkäufe
Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei.
Steuerpflicht
Verkäufer sollten dessen ungeachtet an die Steuern denken, wenn Sie auf Online-Plattformen wie ebay, ebay Kleinanzeigen, Vinted, Mobile.de oder anderen Handelsplattformen verkaufen. Sobald das Finanzamt den Handel als gewerblich einstuft, müssen die Verkäufe versteuert werden.
Gewerblicher Handel
Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs. Der Übergang vom Privatverkäufer zum gewerblichen Handel ist fließend und sollte gegebenenfalls von einem kundigen Steuerberater bewertet werden.
Informationspflicht
Verkaufs-Plattformen sind seit Anfang 2023 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern besonders aktive Verkäufer zu melden. Das gilt auch für Privatpersonen.
Belege
Private Verkäufer sollen sich alle Verkäufe notieren und für mögliche Rückfragen alle Verkaufsbelege aufbewahren.
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