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Mobilfunk: Neue Regeln und Gesetze für Handyverträge
Mobilfunk und Festnetz mit neuen Regeln zum Schutz der Verbraucher.
Mobilfunk: Am gestrigen Mittwoch ist ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Das Regelwerk kommt mit einigen Neuerungen. Die wichtigste Änderung: Handyverträge können nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Die geänderten Regeln betreffen sowohl bestehende als auch neue Verträge. Die wohl wichtigste Neuerung gibt es bei dem Thema der Verlängerung von Verträgen.
In der Vergangenheit war es mehr oder weniger üblich, dass sich Tarife nach einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten automatisch um ein komplettes Jahr verlängerten, wenn Kunden sie nicht rechtzeitig kündigten. Genau das gehört nun der Vergangenheit an.
Verbraucher haben ab sofort die Möglichkeit, ihren Tarif nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich zu kündigen. „Der Verbraucher bekommt mehr Rechte und kann einfacher wechseln. Das kann den Druck auf die Anbieter erhöhen, mit besseren Tarifen um die Kundengunst zu werben“, erklärte Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband der DPA.
Ebenfalls neu: Die Mitnahme der Rufnummer zu einem neuen Anbieter muss laut dem neuen Telekommunikationsgesetz immer kostenlos möglich sein. Auch hier wird etwas zum Schutze der Verbraucher getan, da Kunden früher 25 Euro und mehr zahlen mussten, wenn sie ihre Rufnummer mitnehmen wollten.
Die Regeln des überarbeiteten Telekommunikationsgesetz betreffen aber nicht nur Mobilfunk, sondern auch im Bereich der Festnetztelefonie wurden Änderungen vorgenommen. Nicht nur im Mobilfunk, sondern auch im Festnetz tut sich etwas. Anbieter haben fortan nur noch zwei Kalendertage Zeit, aufgetretene Störungen zu beheben.
Ist ein Haushalt länger ohne Festnetz-Internet, gibt es am dritten und vierten Tag jeweils 5 Euro Entschädigung, ab dem fünften Tag mindestens 10 Euro. Zudem soll es ab Mitte Dezember 2021 ein Mess-Tool zur Breitbandmessung geben, mit dem Kunden die Datenübertragungsrate überprüfen und gegebenenfalls das Recht erhalten können, die Monatszahlung zu reduzieren.
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