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Ratgeber: Änderungen bei Sportwetten ab dem 1. Juli 2021
Glückspielvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und kommt mit vielen Neuerungen.
INHALTSVERZEICHNIS
Ratgeber: Der neue Glückspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Die Regelungen betreffen auch Sportwetten und kommen mit vielen Veränderungen. Der Glücksspielvertrag kann als Kompromiss und Einigung zugleich angesehen werden: Die Länder hatten sich jahrelang nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise in punkto digitaler Glücksspiele einigen können, was regelmäßig zu teils heftigen Streitigkeiten führte.
Im Oktober 2020 erfolgte dann überraschend die Einigung, die als neue Glückspielstaatsvertrag Anfang Juli 2021 gelten soll. Bislang galt eine Übergangsregelung bestehend aus Duldung und Bewährung. Die Frist neigt sich nun dem Ende entgegen, auf Anbietern von Sportwetten und Wettfreunde kommt eine Vielzahl von Änderungen zu.
Einzahlungslimit bei 1.000 Euro pro Monat
Der neue Glückspielstaatsvertrag, es handelt sich bereits um den dritten Vertrag seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland, beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Spieler. Einige Regeln sind umstritten, was besonders für das Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat gilt.
Jeder Spieler, der sich bei einem Online-Wettanbieter anmeldet, soll in Zukunft maximal 1.000 Euro pro Monat einzahlen dürfen. Richtig neu ist das Limit allerdings nicht, es sollte bereits im Jahr 2021 mit dem letzten Glücksspielstaatsvertrag eingeführt werden. Jedoch wurden die Glücksspielregelungen seinerzeit vom Europäischen Gerichtshof gekippt, weshalb die Regelung bislang nie umgesetzt wurde.
Anmeldung bei mehreren Wettanbietern
Damit aber nicht genug, zum Einzahlungslimit kommt zukünftig auch das Verbot hinzu, sich gleichzeitig bei mehreren Wettanbietern anmelden zu dürfen. Außerdem sollen bestimmte Wetten, die als besonders risikobehaftet oder suchtgefährdend eingestuft werden, verboten werden.
Darunter fallen unter anderem Wetten wie Über-/Unterwetten oder Wetten wie „Wann fällt das nächste Tor“ bei Live-Wetten. Spieler, die bevorzugt höhere Einsätze platziere und aufgrund der deutschen Wettsteuer in Höhe von 5 Prozent Konten bei verschiedenen Buchmacher besitzen, dürfte es künftig schwieriger werden, die eigene Wettstrategie umzusetzen. Um das Einzahlungslimit zu gewährleisten und Konten bei mehreren Anbietern zu verhindern, soll künftig eine zentrale Datenbank geschaffen werden.
Spielerschutz durch Einführung einer Sperrdatei
Zentrales Element des neuen Glückspielvertrages sind Maßnahmen und Regeln zum Schutz der Spieler. Die Spielsuchtprävention hat oberste Priorität. Zu diesem Zweck soll eine Sperrdatei geschaffen werden, in der Wettanbieter ihre Spieler melden müssen. Das betrifft unter anderem auch Spieler, die eine Sperre beim Wettanbieter beantragen, etwa, weil sie eine Zeit lang mit dem Wetten pausieren wollen.
Die Wetten und Einsätze der Spieler sollen darüber hinaus ebenfalls zentral erfasst werden, um Nutzer sperren zu können, deren Wettverhalten auffällig ist. Datenschützern ist die Sperrdatei ein heftiger Dorn im Auge und auch Spezialisten und Fachleute in dem Bereich der Sportwetten halten diese Maßnahme für deutlich überzogen. Auch die Frage der Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt.
Reaktionen auf neuen Glücksspielstaatsvertrag
Die Reaktionen auf den neuen Glücksspielvertrag fallen daher auch gemischt aus. Viele begrüßen, dass die Streitigkeiten nun ein Ende haben und sowohl Anbieter als auch Spieler die rechtliche Grauzone endlich verlassen. Somit wird begrüßt, dass Online-Casinos und Sportwetten in Deutschland bald erlaubt sind. Die Ausgestaltung des Regelwerkes hingegen stößt zumeist auf wenig Gegenliebe.
Einige Wettanbieter- und Online Casinos wie MrGreen haben sich daher bereits vom deutschen Markt zurückgezogen. Der wichtigste Kritikpunkt besteht in den Beschränkungen von Live-Wetten, welche die zurzeit mit Abstand beliebteste Wettart darstellen und teilweise bis zu 80 Prozent der Umsätze ausmachen. Auch die geplante Sperrdatei und die Beschränkung auf nur einen Anbieter findet kaum Verständnis. Der Gesetzgeber hat sich zu der Kritik bislang nicht abschließend geäußert. Ob Änderungen an dem Regelwerk geplant sind, ist daher unklar.
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