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Online-Casino: Spieler bekommt Glücksspiel-Verluste erstattet
Online-Casino ohne gültige deutsche Lizenz muss Spieler seine Verluste zurückzahlen.
Online-Casino muss Spieler seine kompletten Verluste zurückzahlen. Auf Anbieter von Online-Glücksspiel ohne Lizenz könnte eine Klagewelle zurollen. Die ehemalige Betreiberin eines Online-Casinos wurde laut einem Bericht von Tagesschau dazu verurteilt, einem Spieler dessen Spielverluste in Höhe von knapp 12.000 Euro vollumfänglich zurückzuerstatten. Der Glücksspielanbieter, der zu der Firmengruppe Entain gehört, muss zudem die Prozesskosten tragen. Entain ist in Deutschland vor allem für seine Angebote unter dem Markennamen Bwin bekannt. Der Anwalt des betroffenen Spielers hatte angeführt, dass das betreffende Glücksspielangebot in Deutschland verboten gewesen sei, da der Anbieter über keine deutsche Lizenz verfüge.
Da es sich folglich um illegales Glücksspiel gehandelt habe, sei seinem Mandanten das verspielte Geld zu erstatten. Das Gericht folgte der Argumentation und erkannte damit den Umstand, dass die Firma eine Lizenz in Malta habe, nicht an.Der Vertrag über die Glücksspiel-Teilnahme sei nichtig, der Spieler habe somit seine Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund getätigt. Der Rückforderung der Spielverluste stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler an dem unerlaubten Glücksspiel gar nicht hätte teilnehmen dürfen. Der gültige Glücksspielstaatsvertrag solle Spielteilnehmer vor „suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel“ schützen.
Das Gießener Urteil könnte massive Konsequenzen für die gesamte Branche der Glücksspiele im Internet haben. Laut Schätzungen der Glücksspielaufsichten der Länder gaben Spielerinnen und Spieler in den vergangenen Jahren von Deutschland aus in Online-Casinos ohne Lizenz Milliarden-Beträge aus. Mit dem Argument des Gießener Gerichts wären diese Verluste alle einklagbar.
Der Spieler, der namentlich nicht genannt werden möchte, hatte in dem Online-Casino im Jahr 2017 vor allem Roulette gespielt. Vor Gericht gab der Mann an, spielsüchtig zu sein. Sein Anwalt, Patrick Redell, schätzte das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „Meilenstein“ ein.
In der Vergangenheit hatte es bereits Versäumnisurteile zugunsten von Spielern gegeben, nachdem Casinos nicht rechtzeitig auf Klagen reagiert hatten. Der Richterspruch verdeutliche „unmissverständlich, dass sich Betreiber von illegalen Online-Glücksspielangeboten in Deutschland seit Jahren gesetzwidrig auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes bereichert haben“, erklärte Redell. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis Anfang April kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden. Ein Sprecher von Bwin sagte NDR und SZ, dass er das zivilrechtliche Verfahren mit einem „unserer Kunden“ nicht kommentieren wolle.
Die derzeitigen Glücksspiel-Angebote von Bwin in Deutschland wuürden den Anforderungen der von den Bundesländer verabschiedeten Kriterien bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli dieses Jahres entsprechen.“ Zudem sei Bwin weiterhin der Auffassung, „dass wir in der Vergangenheit unsere Angebote rechtmäßig nach den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrecht veranstaltet hatten“. Anbieter von Online-Casinos hatten in den vergangenen Jahren stets betont, dass das deutsche Glücksspielrecht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße. Zahlreiche Gerichte haben das allerdings verneint.
Auch das Landgericht Gießen schreibt dazu, dass in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspiel „weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, noch des Bundesverfassungsgerichts, noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden“ sei. Trotz der scheinbar eindeutigen Rechtslage fiel es den Aufsichtsbehörden in den vergangenen Jahren schwer, illegales Glücksspiel im Internet effektiv zu unterbinden. Da die Anbieter viel Geld für Werbung ausgeben, ist vielen Spielerinnen und Spielern bis heute nicht bewusst, dass virtuelle Automatenspiele, Poker oder Roulette im Internet in fast ganz Deutschland verboten sind. Lediglich für Spielerinnen und Spieler aus Schleswig-Holstein gibt es einige legale Angebote.
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