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Apple: Fortritte darf weiterhin nicht zurück in den App Store
Fortnite darf nicht zurück in den App Store. Eine Richterin lehnte eine einstweilige Verfügung ab.
Apple wird es freuen, Epic Games eher weniger: „Fortnite“ darf nicht zurück in den App Store. Eine Richterin lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Der Prozess von Epic gegen Apple wird erst im Jahr 2021 stattfinden. Der Spiele-Publisher wollte seinen Top-Titel mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung aber bereits vorher in dem Software Shop des iPhone-Herstellers haben. Der Plan ging nicht auf, da Richterin Yvonne Gonzales Rogers die Erwirkung der einstweiligen Verfügung ablehnte. Damit wird „Fortnite“ bis zur endgültigen Entscheidung vermutlich weiterhin aus dem App Store verbannt bleiben.
Die Entscheidung zur Ablehnung der Verfügung kommt wenig überraschend: Rogers hatte bereits im August 2020 bekundet, dass sie den Standpunkt vertritt, von Apple nicht fordern zu wollen, „Fortnite“ bereits vor der endgültigen Gerichtsentscheidung wieder in den Software Shop des US-Unternehmens zu lassen. Die Richterin ist der Meinung, dass sich Epic Games der möglichen Konsequenzen bewusst war, als man beschloss, das Bezahlmodell des Spieles zu ändern und damit den mit Apple geschlossenen Vertrag zu brechen. Den Entwickler-Account über den Epic die Unreal Engine anbietet darf Apple jedoch nicht schließen. Dies soll laut Richterin für den fairen Ablauf bis zu der endgültigen Entscheidung sorgen.
Yvonne Gonzales Rogers erklärte: „Was Fortnite betrifft, so hat sich an der vorherigen Analyse nichts geändert. Das Gericht hat Mitgefühl mit den Spielern von Fortnite hinsichtlich der fortgesetzten Nichtverfügbarkeit des Spiels auf der iOS-Plattform. Dies gilt insbesondere in diesen anhaltend schwierigen Zeiten, d.h. in der Ära der COVID-19-Pandemie, in der Spiele und virtuelle Welten sowohl sozial als auch sicher sind. Es besteht jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse daran, von den Parteien die Einhaltung ihrer vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen oder geschäftliche Streitigkeiten auf normalem Wege zu lösen.“
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